Dokumente
Hier können Sie die aktuellen Dokumente des Vereins einsehen oder herunterladen.
Ein Vereinsaustritt ist nur auf das Ende jeden Kalenderjahrs möglich. Dieser ist schriftlich bis spätestens am 30. September des laufenden Jahres beim Vorstand einzureichen. Details finden Sie in den Statuten unter 5.2.
Statuten FGW_genehmigt_19-08-2022.pdf
Jedes Bauen oder Umbauen muss vor der Ausführung dem Vorstandangemeldet und bewilligt werden. Bauten ohne Baubewilligung müssen entfernt werden. Das betrifft u.A. Garten-, Tomaten- und Gewächshäuser. Details finden Sie in den Richtlinien.
Richtlinien für Gartenparzellen FGW_ genehmigt_19-08.2022.pdf